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   VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90   

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VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90 (https://dejure.org/1995,6890)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.08.1995 - 13 UE 462/90 (https://dejure.org/1995,6890)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. August 1995 - 13 UE 462/90 (https://dejure.org/1995,6890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16a Abs 1 GG, § 51 Abs 1 AuslG
    Tschad: keine gruppengerichtete politische Verfolgung der im Süden beheimateten Volksstämme; keine Rückkehrgefährdung wegen langen Auslandsaufenthaltes und Asylbeantragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung kann sich aber auch aus Maßnahmen ergeben, die gegen Dritte gerichtet sind, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., 231; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 -, DVBl. 1994, 1409).

    Diese Grundsätze zur Verfolgungsdichte, die in der Rechtsprechung im wesentlichen zu Konstellationen mittelbarer Gruppenverfolgung entwickelt worden sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Juli 1994 (a.a.O.) dahingehend präzisiert, daß für die Beurteilung, ob die Verfolgungsdichte die Annahme einer Gruppenverfolgung rechtfertigt, Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden müssen.

    Eine bestimmte Zahl von Eingriffen, die für eine keine Gruppe von Verfolgten bereits eine erhebliche Bedrohung darstellt, kann sich gegenüber einer großen Gruppe als vergleichsweise geringfügig darstellen, weil sie, bezogen auf die Zahl der Gruppenmitglieder, nicht ins Gewicht fällt, so daß sie sich nicht als Bedrohung der gesamten Gruppe darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994, a.a.O.).

    Hat ein Staat die Absicht, ethnische oder religiöse Minderheiten physisch zu vernichten und auszurotten oder aus dem Staatsgebiet zu vertreiben, bedarf es nicht erst der Feststellung einzelner Vernichtungs- oder Vertreibungsschläge, um von der beachtlichen Wahrscheinlichkeit drohender Verfolgungsmaßnahmen auszugehen (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.).

    Auch die Annahme einer Gruppenverfolgung erfordert schließlich, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Juli 1994 (a.a.O.) hervorgehoben hat, daß die Betroffenen gerade in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale getroffen werden, die Verfolgung also "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, wobei auf die erkennbare Gerichtetheit der Maßnahme abzustellen ist und nicht auf subjektive Gründe oder Motive etwaiger Verfolger.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Das Gericht muß sich die feste Überzeugung vom Wahrheitsgehalt des klägerischen Vorbringens verschaffen (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180, 181; BVerwG, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 -, EZAR 630 Nr. 23).

    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Asylsuchenden nur geglaubt werden, wenn diese Unstimmigkeiten überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985, a.a.O., 183; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 -, EZAR 630 Nr. 25).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Der eingetretenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216, 230).

    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung kann sich aber auch aus Maßnahmen ergeben, die gegen Dritte gerichtet sind, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991, a.a.O., 231; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 -, DVBl. 1994, 1409).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Die Gewährung des Asylrechts setzt grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen der erlittenen oder drohenden Verfolgung und der Flucht voraus (BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51, 57).

    Selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände, die der Asylbewerber nach Verlassen des Heimatlandes aus eigenem Entschluß herbeigeführt hat (sogenannte subjektive Nachfluchttatbestände), können asylrelevant sein, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellen und damit als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986, a. a. O., 66, vgl. nunmehr § 28 Satz 1 AsylVfG) oder wenn der Ausländer sich bei Verlassen des Heimatlandes in einer zumindest latenten Gefährdungslage befunden hat (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 57.91 - Buchholz 402.52, § 1 AsylVfG Nr. 152, vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 -, BVerwGE 81, 170, 171 ff., und vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131, 134 f.).

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Eine politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG liegt vor, wenn dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung, seine Volkszugehörigkeit oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielte Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 -, BVerfGE 80, 315, 334 f. und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 55, 250/93 -, InfAuslR 1993, 310, 312).

    Ob sich eine Verfolgung, die sich gegen eines der asylrechtlich geschützten Merkmale richtet, als politisch darstellt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven des Verfolgenden (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989, a. a. O., 335 und vom 11. Mai 1993, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Asylsuchenden nur geglaubt werden, wenn diese Unstimmigkeiten überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985, a.a.O., 183; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 -, EZAR 630 Nr. 25).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Der Asylbewerber ist aufgrund der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten gehalten, die in seine Sphäre fallenden tatsächlichen Umstände substantiiert und in sich stimmig zu schildern (BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 72.89 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Aus den vorstehenden Darlegungen folgt zugleich, daß dem Kläger auch ein Anspruch auf Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 51 Abs. 1 AuslG nicht zusteht, da dessen Voraussetzungen, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft, mit denjenigen des Art. 16a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 -, EZAR 231 Nr. 3).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Das Gericht muß sich die feste Überzeugung vom Wahrheitsgehalt des klägerischen Vorbringens verschaffen (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180, 181; BVerwG, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 -, EZAR 630 Nr. 23).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
    Eine politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG liegt vor, wenn dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung, seine Volkszugehörigkeit oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielte Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 -, BVerfGE 80, 315, 334 f. und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 55, 250/93 -, InfAuslR 1993, 310, 312).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91

    Irakischer Asylbewerber; Asylantrag als Nachfluchtgrund; latente Gefährdungslage

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

  • BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93

    Drittstaatenregelung - Nach dem 30.6.1993 ins Bundesgebiet eingereist - Anordnung

  • VGH Hessen, 25.10.1993 - 13 UE 375/91

    Anwendbarkeit des GG Art 16a Abs 2 auf vor dem 1993-06-30 eingereiste

  • RG, 26.10.1893 - 2825/93

    1. Setzt bei einem Widerstande oder Angriffe gegen einen Forstbeamten, der ihm

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